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Transparenz

Transparenz

Für uns hat Transparenz einen hohen Stellenwert. Deshalb haben wir uns entschieden, der Initiative Transparente Zivilgesellschaft beizutreten. Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben sich im Jahr 2010 Organisationen der Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammengetan und gemeinsam zehn Kriterien definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit bereitstellen sollte. Bereits mehr als 1800 Organisationen haben sich der Initiative angeschlossen und stadtstreifen e.V. ist stolz, ein Teil davon zu sein.

Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

Zehn Transparenzinformationen für die Öffentlichkeit

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Unsere Arbeit ist steuerbegünstigt und von der Gewerbesteuerbefreit aufgrund der Förderung von
    • mildtätigen Zwecken
    • Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
    • Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
  • Letzter Freistellungsbescheid vom Finanzamt Bonn-Innenstadt (Steuernummer: 205/5769/3836) vom 29.01.2024

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen

  • ehrenamtlicher Vorstand: Malin Ihle, Sophia Paul, Johannes Schwerdt (wird von der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt)
  • Projektkoordination: Luisa Offenberg
  • zu unserem Team

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

  • ehrenamtlicher dreiköpfiger Vorstand
  • eine Minijob-Stelle (5 Stunden/Woche)
  • eine Stadtführerin im Minijob
  • zu unserem Team

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • es bestehen keine gesellschaftsrechtlichen Verbundenheiten mit Dritten

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • für das Jahr 2023:
    • Landes-Heimat-Preis des Land Nordrhein-Westfalen
    • Natürliche Personen, deren Spenden über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht